Carnet ATA

Die vorübergehende Aus- und Einfuhr von Waren.
Sie haben noch Fragen und möchten wissen was zu beachten ist?

Ein Carnet A.T.A. ist ein von 67 Staaten anerkanntes Zolldokument, das die Abfertigung bei einer vorübergehenden Einfuhr von Waren in ein Land im Rahmen des A.T.A. Übereinkommens vereinfacht und beschleunigt.

Besonderheiten

Das Besondere und zugleich der entscheidende Vorteil dieses Verfahrens gegenüber einer temporären Einfuhr außerhalb des A.T.A-Verfahrens ist, dass für die eingeführten Waren keine Einfuhrabgaben in den dem Verfahren angeschlossenen Drittländern zu entrichten sind.
Ein Carnet A.T.A. kann für unterschiedliche Arten der Warenverwendung ausgestellt werden. Da die Vertragsstaaten dies unterschiedlich handhaben, seien hier die in der Regel akzeptierten Verwendungsarten genannt:

Messe- und Ausstellungsgüter
Warenmuster
Berufsausrüstungsgegenstände
Waren zur Verwendung zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
Waren zur Verwendung bei sportlichen Veranstaltungen
Ausrüstung für Film, Presse, Rundfunk, Fernsehen

Grundlagen

Die Waren dürfen nicht verbraucht werden. Prospekte, sogenannte „give aways“ und ähnliches sind deshalb genauso wenig zulässige Carnetwaren wie verderbliche Waren.
Der Versender hat sicherzustellen, dass dieselbe Ware, die eingeführt wurde, auch fristgerecht wieder ausgeführt wird. Die Zollbehörden können dies anhand eines Abgleiches der Seriennummern von Geräten, Vergleich von Fotos der Waren, Überprüfen einer vor der Ausfuhr in die Ware eingenähten Zollschnur (etwa bei Textilien), überprüfen. Man nennt diese Art der Sicherung „Nämlichkeitssicherung“.

Fristen und Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer eines Carnets beträgt ein Jahr. Die Frist für die Wiederausfuhr aus dem Einfuhrland kann davon erheblich abweichen. Das Carnet-System ist international geregelt durch Zollvereinbarungen der Weltorganisation WCO. Es wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hilfe ihrer Unterorganisationen – dem World ATA Council (WATAC) und der World Chambers Federation (WCF) – verwaltet. A.T.A.-Carnets werden durch ein Netzwerk von Handelskammern und ähnlichen Organisationen ausgestellt, die der internationalen A.T.A.-Garantiekette angehören. Ausgestellt werden sie von der jeweils für den Versender zuständige Handelskammer, wie in Deutschland die Industrie – und Handelskammer (IHK) oder in Österreich die Wirtschaftskammer Österreich.
Die Handelskammer-Organisation bürgt gegenüber der Organisation des Einfuhrlandes und diese wiederum ihrer Zollbehörde in Höhe der auf den importierten Waren ruhen Einfuhrabgaben.

IHK-Organisationen und ihre Zuständigkeit

Die deutsche IHK-Organisation deckt dieses Abgabenrisiko über die Euler Hermes Deutschland AG in Hamburg, die damit für die Bereinigung aller nicht ordnungsgemäß geschlossener Carnets zuständig ist. Das heißt, sollte die Ware nicht fristgerecht aus dem Einfuhrland wiederausgeführt werden, zahlt Euler Hermes die Einfuhrabgaben an das Drittland und lässt sich diese sodann von dem Versender der Waren als den eigentlichen Abgabenschuldner erstatten.

Quellenangabe

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